411.210
CH-SH
§ 4 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Leistungserbringung
Grundlagen
§ 4 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Leistungserbringung
1. Die Schaffhauser Sonderschulen sind im Wesentlichen Leistungserbringer in folgenden Bereichen
a) Sprach- und Hörbehinderung
b) geistige Behinderung
c) körperliche Behinderung und weitere Behinderungen
d) integrative Sonderschulung
e) schulergänzende Angebote