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411.210 CH-SH

§ 4 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Leistungserbringung

Grundlagen
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§ 4 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Leistungserbringung

1. Die Schaffhauser Sonderschulen sind im Wesentlichen Leistungserbringer in folgenden Bereichen

a) Sprach- und Hörbehinderung

b) geistige Behinderung

c) körperliche Behinderung und weitere Behinderungen

d) integrative Sonderschulung

e) schulergänzende Angebote

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