411.210
CH-SH
§ 37 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 37 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Inkrafttreten
1. Dieses Dekret tritt zusammen mit der Änderung vom 19. Januar 2004 des Schulgesetzes in Kraft.
2. Es ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.