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§ 37 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 37 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Inkrafttreten

1. Dieses Dekret tritt zusammen mit der Änderung vom 19. Januar 2004 des Schulgesetzes in Kraft.

2. Es ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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