Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
411.210 CH-SH

§ 35 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Rechtspflege

Rechtsschutz
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (34 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 35 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Rechtspflege

1. Der Erziehungsrat entscheidet über Rekurse und Beschwerden gegen Entscheide des Sonderschulrates in Schulangelegenheiten.

2. Die Frist für sämtliche Rekurse und Beschwerden beträgt 20 Tage.

← § 34 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen Rechtsform, Sitz § 36 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →