411.210
CH-SH
§ 35 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Rechtspflege
Rechtsschutz
§ 35 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Rechtspflege
1. Der Erziehungsrat entscheidet über Rekurse und Beschwerden gegen Entscheide des Sonderschulrates in Schulangelegenheiten.
2. Die Frist für sämtliche Rekurse und Beschwerden beträgt 20 Tage.