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§ 33 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Sonderschulrat

Aufsicht
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§ 33 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Sonderschulrat

1. Der Sonderschulrat prüft im Rahmen seiner unmittelbaren Aufsicht die Qualität der erfüllten Aufgaben gemäss Leistungsvereinbarung.

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