411.210
CH-SH
§ 32 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Erziehungsrat und Erziehungsdepartement
Aufsicht
§ 32 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Erziehungsrat und Erziehungsdepartement
1. Die Schaffhauser Sonderschulen unterstehen im schulischen Bereich gemäss kantonalem Schulrecht der Aufsicht des Erziehungsrates und des Erziehungsdepartementes.