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§ 32 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Erziehungsrat und Erziehungsdepartement

Aufsicht
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§ 32 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Erziehungsrat und Erziehungsdepartement

1. Die Schaffhauser Sonderschulen unterstehen im schulischen Bereich gemäss kantonalem Schulrecht der Aufsicht des Erziehungsrates und des Erziehungsdepartementes.

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