411.210
CH-SH
§ 30 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Rechnungsführung
Finanzierung - Finanzhaushalt, Rechnungsführung
§ 30 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Rechnungsführung
1. Die Schaffhauser Sonderschulen führen eine eigene Rechnung. Diese wird nach anerkannten kaufmännischen Grundsätzen und gemäss den Bestimmungen der IVSE (Interkantonale Vereinbarungen für soziale Einrichtungen) geführt.
2. Die Rechnung der Schaffhauser Sonderschulen beginnt jeweils am 1. Januar und wird alljährlich auf den 31. Dezember abgeschlossen.