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§ 3 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Auftrag

Grundlagen
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§ 3 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Auftrag

1. Die Schaffhauser Sonderschulen orientieren sich an den Bildungszielen und Erziehungsgrundsätzen des kantonalen Schulrechts. Sie erfüllen die ihnen in den Leistungsvereinbarungen übertragenen Aufgaben.

2. Der Sonderschulrat erlässt die erforderlichen Reglemente und ein Leitbild.

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