411.210
CH-SH
§ 29 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Finanzhaushalt
Finanzierung - Finanzhaushalt, Rechnungsführung
§ 29 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Finanzhaushalt
1. Die Jahresrechnung ist nach den Bestimmungen des Obligationenrechts zu erstellen.
2. Das kantonale Finanzhaushaltgesetz findet keine Anwendung.