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§ 29 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Finanzhaushalt

Finanzierung - Finanzhaushalt, Rechnungsführung
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§ 29 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Finanzhaushalt

1. Die Jahresrechnung ist nach den Bestimmungen des Obligationenrechts zu erstellen.

2. Das kantonale Finanzhaushaltgesetz findet keine Anwendung.

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