411.210
CH-SH
§ 28 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Drittmittel
Finanzierung - Mittel der Schaffhauser Sonderschulen
§ 28 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Drittmittel
1. Die weiteren Mittel der Schaffhauser Sonderschulen sind
a) * ...
b) Abgeltungen und Schulgelder für auswärtige Kinder
c) * Leistungen der Invalidenversicherung und der Krankenkassen
d) Elternbeiträge
e) Weitere Beiträge der öffentlichen Hand
f) Erträge aus Dienstleistungen zugunsten Dritter
g) * Spenden
h) Aufnahme von Darlehen
i) Vermögenserträge
2. Die Spenden werden nicht zur Finanzierung des Angebotes gemäss den in der Leistungsvereinbarung umschriebenen Aufgaben eingesetzt.