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§ 28 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Drittmittel

Finanzierung - Mittel der Schaffhauser Sonderschulen
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§ 28 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Drittmittel

1. Die weiteren Mittel der Schaffhauser Sonderschulen sind

a) * ...

b) Abgeltungen und Schulgelder für auswärtige Kinder

c) * Leistungen der Invalidenversicherung und der Krankenkassen

d) Elternbeiträge

e) Weitere Beiträge der öffentlichen Hand

f) Erträge aus Dienstleistungen zugunsten Dritter

g) * Spenden

h) Aufnahme von Darlehen

i) Vermögenserträge

2. Die Spenden werden nicht zur Finanzierung des Angebotes gemäss den in der Leistungsvereinbarung umschriebenen Aufgaben eingesetzt.

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