411.210
CH-SH
§ 24 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Leistungsvereinbarung
Leistungsvereinbarung, Berichterstattung
§ 24 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Leistungsvereinbarung
1. Der Sonderschulrat schliesst mit dem Erziehungsdepartement eine Leistungsvereinbarung ab. Diese bezeichnet die für ein ausreichendes Grundangebot zu erbringenden Leistungen und regelt Angebot, Menge, Qualität und Abgeltung.