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§ 24 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung, Berichterstattung
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§ 24 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Leistungsvereinbarung

1. Der Sonderschulrat schliesst mit dem Erziehungsdepartement eine Leistungsvereinbarung ab. Diese bezeichnet die für ein ausreichendes Grundangebot zu erbringenden Leistungen und regelt Angebot, Menge, Qualität und Abgeltung.

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