411.210
CH-SH
§ 22 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Zusammensetzung
Der Sonderschulrat - Die Geschäftsleitung
§ 22 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Zusammensetzung
1. Die Geschäftsleitung setzt sich zusammen aus der Geschäftsführerin bzw. dem Geschäftsführer und den Leiterinnen und Leitern der verschiedenen Bereiche der Schaffhauser Sonderschulen.
2. Der Vorsitz der Geschäftsleitung obliegt der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer.
3. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer vertritt die Schaffhauser Sonderschulen nach aussen, soweit das Geschäftsreglement nichts anderes bestimmt.