§ 19 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Funktion und Aufgaben
§ 19 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Funktion und Aufgaben
1. Der Sonderschulrat ist das strategische Führungsorgan der Schaffhauser Sonderschulen. Er ist dem Kanton für deren Führung verantwortlich. Er konstituiert sich selbst.
2. Ihm obliegen folgende Aufgaben
a) Festsetzung von Grundsätzen für die Geschäftspolitik
b) * Erlass eines Leitbildes und der Reglemente
c)-d) * ...
e) Aufsicht über die Geschäftsführung der Schaffhauser Sonderschulen
f) * ...
g) Anstellung und Entlassung der Mitglieder der Geschäftsleitung
h) * ...
i) Erteilung und Entzug der Unterschriftsberechtigung
j) * Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit dem Erziehungsdepartement
k) Anträge an den Erziehungsrat über die vorzeitige Entlassung von Kindern aus der Schulpflicht im Sinne des Schulgesetzes
l) Festsetzung der Tarife für Angebote und Beratungsdienste, sofern diese in der Leistungsvereinbarung nicht geregelt sind
m) Genehmigung des Budgets der Schaffhauser Sonderschulen unter Vorbehalt von § 14 Abs. 2 lit. a
n) * Verabschiedung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung zuhanden des Kantonsrates
o) Erteilen von besonderen Prüfungsaufträgen an die Revisionsstelle
p)-q) * ...
r) * Anträge zuhanden des Regierungsrates zur Mitfinanzierung des Erwerbs von Grundstücken und Liegenschaften sowie für Neu- und Umbauten
s) * Antrag an das Erziehungsdepartement für die Unterstellung einzelner Bereiche unter die IVSE (Interkantonale Vereinbarungen für soziale Einrichtungen)
t) * Genehmigung des internen Kontrollsystems und der Risikobeurteilung