411.210
CH-SH
§ 18 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Abberufung
Der Sonderschulrat
§ 18 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Abberufung
1. Der Regierungsrat kann die gewählten Mitglieder jederzeit aus wichtigen Gründen abberufen.