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§ 16 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Organe

Organisation
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§ 16 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Organe

1. Die Organe der Schaffhauser Sonderschulen sind

a) der Sonderschulrat mit strategischer Verantwortung

b) die Geschäftsleitung mit operativer Verantwortung

c) die Revisionsstelle für die finanzielle Aufsicht

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