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411.210 CH-SH

§ 12 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Anstellung und Mitsprache

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schaffhauser Sonderschulen
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§ 12 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Anstellung und Mitsprache

1. Die Mitarbeitenden der Schaffhauser Sonderschulen werden öffentlich-rechtlich angestellt und unterstehen dem Personalrecht des Kantons. In besonderen Fällen ist eine privatrechtliche Anstellung möglich.

2. Sie sind bei der Pensionskasse Schaffhausen PKSH zu versichern.

3. Es ist ihnen eine angemessene Mitsprache zugesichert, insbesondere durch eine Person ihres Vertrauens als Vertretung im Sonderschulrat.

4. Der Sonderschulrat erlässt ein Geschäftsreglement.

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