411.210
CH-SH
§ 1 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Rechtsform, Sitz
Grundlagen
§ 1 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Rechtsform, Sitz
1. Unter dem Namen «Schaffhauser Sonderschulen» besteht eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Sitz ist in Schaffhausen.
2. Die Schaffhauser Sonderschulen planen, regeln und führen ihre Angelegenheiten im Rahmen von Verfassung und Gesetz selbstständig.