Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
411.210 CH-SH

§ 1 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Rechtsform, Sitz

Grundlagen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (34 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Rechtsform, Sitz

1. Unter dem Namen «Schaffhauser Sonderschulen» besteht eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Sitz ist in Schaffhausen.

2. Die Schaffhauser Sonderschulen planen, regeln und führen ihre Angelegenheiten im Rahmen von Verfassung und Gesetz selbstständig.

Rechtsform, Sitz § 2 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →