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411.121 CH-SH

§ 6 Verordnung des Erziehungsrates über die Sonderklassen - Anmeldetermine

Allgemeine Bestimmungen
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§ 6 Verordnung des Erziehungsrates über die Sonderklassen · Anmeldetermine

1. Die Anmeldetermine für schulpsychologische Abklärungen werden vom Erziehungsdepartement festgesetzt.

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