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411.111 CH-SH

§ 1 Verordnung über die Bildung von Schulkreisen für die Orientierungsschulen und die Sonderklassen

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§ 1 Verordnung über die Bildung von Schulkreisen für die Orientierungsschulen und die Sonderklassen

1. Für die Orientierungsschulen werden folgende Schulkreise bezeichnet

1. * Beringen mit Löhningen

2.-3. * ...

4. Neuhausen am Rheinfall

5. * Neunkirch, Hallau und Wilchingen (Zweckverband «GOSU») mit Gächlingen, Siblingen, Oberhallau und Trasadingen

6. * ...

7. * Rüdlingen und Buchberg (Zweckverband «Schulen Rüdlingen-Buchberg»)

8. * Schaffhausen mit Büttenhardt, Dörflingen, Lohn, Stetten, Merishausen und Bargen

9. * Schleitheim und Beggingen (Zweckverband «Schule Randental»)

10. * Stein am Rhein mit Ramsen, Hemishofen und Buch

11. * Thayngen

12. * ...

2. Die erstgenannte Gemeinde ist in der Regel Schulortsgemeinde.

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