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411.102 CH-SH

§ 9 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Wohnortswechsel

Beurteilungen und Zeugnisse
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§ 9 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Wohnortswechsel

1. Bei Wohnortswechsel ist das Zeugnis von der Schulbehörde bzw. Schulleitung mit den übrigen Schulakten an die zuständige Behörde der neuen Wohngemeinde zu senden.

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