411.102
CH-SH
§ 9 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Wohnortswechsel
Beurteilungen und Zeugnisse
§ 9 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Wohnortswechsel
1. Bei Wohnortswechsel ist das Zeugnis von der Schulbehörde bzw. Schulleitung mit den übrigen Schulakten an die zuständige Behörde der neuen Wohngemeinde zu senden.