411.102
CH-SH
§ 7 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Beobachtungsbogen
Beurteilungen und Zeugnisse
§ 7 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Beobachtungsbogen
1. Die Erziehungsberechtigten können ihre Beobachtungen zur Selbst- und Sozialkompetenz ihres Kindes auf dem Beobachtungsbogen festhalten und diesen zum Gespräch mitbringen.
2. Schüler und Schülerinnen ab der 3. Primarklasse füllen den Selbstbeobachtungsbogen aus.