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CH-SH
§ 6 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Beurteilungsgespräch
Beurteilungen und Zeugnisse
§ 6 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Beurteilungsgespräch
1. Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin führt einmal pro Schuljahr ein Beurteilungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten durch.
2. Dieses Gespräch basiert auf der Gesamtbeurteilung des ersten Semesters und muss bis spätestens 15. März erfolgt sein. Der Schüler bzw. die Schülerin nimmt in der Regel daran teil. Dabei sind zusätzlich folgende Formulare zu verwenden
a) Beobachtungsbogen Selbst- und Sozialkompetenz für Erziehungsberechtigte
b) Selbstbeobachtungsbogen für Schülerinnen und Schüler
3. ...
4. In begründeten Ausnahmefällen kann das Beurteilungsgespräch auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen.