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411.102 CH-SH

§ 40 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - In-Kraft-Treten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 40 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · In-Kraft-Treten

1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft.

2. Sie ersetzt die entsprechende Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse, Prüfung und Beförderung der Schüler an den Primar- und den Orientierungsschulen vom 28. Januar 1982.

3. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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