411.102
CH-SH
§ 40 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - In-Kraft-Treten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 40 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · In-Kraft-Treten
1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft.
2. Sie ersetzt die entsprechende Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse, Prüfung und Beförderung der Schüler an den Primar- und den Orientierungsschulen vom 28. Januar 1982.
3. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.