411.102
CH-SH
§ 39 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Eröffnung und Rechtsmittelbelehrung
Beschwerde- und Rekurswesen
§ 39 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Eröffnung und Rechtsmittelbelehrung
1. Sämtliche Entscheide über die Nichtbeförderung, Repetitionen bzw. Umstufungen, sowie strittige Zuweisungsentscheide in die Sekundarstufe I sind den Erziehungsberechtigten mit einer Begründung und mit einer Rechtsmittelbelehrung zuzustellen.