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411.102 CH-SH

§ 39 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Eröffnung und Rechtsmittelbelehrung

Beschwerde- und Rekurswesen
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§ 39 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Eröffnung und Rechtsmittelbelehrung

1. Sämtliche Entscheide über die Nichtbeförderung, Repetitionen bzw. Umstufungen, sowie strittige Zuweisungsentscheide in die Sekundarstufe I sind den Erziehungsberechtigten mit einer Begründung und mit einer Rechtsmittelbelehrung zuzustellen.

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