411.102
CH-SH
§ 37 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Zuweisung
Übertritt in die Sekundarstufe I - Eintritt in die Sekundarschule
§ 37 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Zuweisung
1. Die Zuweisung in die Sekundarschule erfolgt definitiv. Vorbehalten ist eine Umstufung gemäss § 24b.
2-4. ...
5. Eine Rückweisung in die Primarschule ist nicht möglich.