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411.102 CH-SH

§ 37 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Zuweisung

Übertritt in die Sekundarstufe I - Eintritt in die Sekundarschule
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§ 37 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Zuweisung

1. Die Zuweisung in die Sekundarschule erfolgt definitiv. Vorbehalten ist eine Umstufung gemäss § 24b.

2-4. ...

5. Eine Rückweisung in die Primarschule ist nicht möglich.

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