411.102
CH-SH
§ 35 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Rückmeldegespräche
Übertritt in die Sekundarstufe I - Verfahren
§ 35 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Rückmeldegespräche
1. In der Woche vor oder nach den Herbstferien treffen sich die Lehrpersonen der 1. Real- bzw. Sekundarklassen und die im vorangegangenen Schuljahr unterrichtenden Klassenlehrer und -lehrerinnen zu einer Rückmeldesitzung.
2. Ziel des Treffens ist das gemeinsame Reflektieren der jüngsten Zuweisungsentscheide. Dadurch soll eine Steigerung der Objektivität bei künftigen Zuweisungsverfahren erzielt werden.