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§ 34 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Meldung der Zuweisungsentscheide

Übertritt in die Sekundarstufe I - Verfahren
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§ 34 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Meldung der Zuweisungsentscheide

1. Alle Zuweisungsentscheide müssen nach Abschluss der Übertritts- und Einigungsgespräche bis spätestens 20. April vorliegen.

2. Die Schulleiter und -leiterinnen bzw. Vorsteher und Vorsteherinnen melden dem Erziehungsdepartement bis 20. April die zahlenmässige Verteilung der Schüler und Schülerinnen auf die Schularten der Sekundarstufe I und informieren die Übertrittskommission über allfällig noch strittige Entscheide.

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