411.102
CH-SH
§ 34 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Meldung der Zuweisungsentscheide
Übertritt in die Sekundarstufe I - Verfahren
§ 34 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Meldung der Zuweisungsentscheide
1. Alle Zuweisungsentscheide müssen nach Abschluss der Übertritts- und Einigungsgespräche bis spätestens 20. April vorliegen.
2. Die Schulleiter und -leiterinnen bzw. Vorsteher und Vorsteherinnen melden dem Erziehungsdepartement bis 20. April die zahlenmässige Verteilung der Schüler und Schülerinnen auf die Schularten der Sekundarstufe I und informieren die Übertrittskommission über allfällig noch strittige Entscheide.