411.102
CH-SH
§ 33 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Zuweisungsentscheid bei Nichteinigung
Übertritt in die Sekundarstufe I - Verfahren
§ 33 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Zuweisungsentscheid bei Nichteinigung
1. Führt auch das Einigungsgespräch nicht zu einer Einigung mit den Erziehungsberechtigten, fällt die Kreisschulbehörde bzw. Schulleitung einen rekursfähigen Zuweisungsentscheid. Zu diesem Zweck sind der Kreisschulbehörde bzw. Schulleitung folgende Unterlagen zuzustellen
a) Zeugniskopien der 5. und 6. Primarklasse
b) * ...
c) einige relevante Schülerarbeiten
d) kurze schriftliche Begründung des Klassenlehrers bzw. der Klassenlehrerin, weshalb keine Einigung erzielt werden konnte
e) allfällige schriftliche Eingaben der Erziehungsberechtigten