411.102
CH-SH
§ 32 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Einigungsgespräch
Übertritt in die Sekundarstufe I - Verfahren
§ 32 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Einigungsgespräch
1. Kann beim Übertrittsgespräch kein gemeinsamer Zuweisungsentscheid getroffen werden, findet ein Einigungsgespräch statt.
2. An diesem Gespräch nimmt eine Vertretung der lokalen Schulbehörde bzw. ein Mitglied der lokalen Schulleitung in beratendem Sinne teil.