411.102
CH-SH
§ 3 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Zweck und Inhalt des Zeugnisses
Beurteilungen und Zeugnisse
§ 3 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Zweck und Inhalt des Zeugnisses
1. Das Zeugnis informiert die Erziehungsberechtigten sowie die Lehrpersonen der weiterführenden Klassen und Schulen.
2. Das Zeugnis gibt Auskunft über die Sachkompetenz mit Differenzierung sowie die Selbst- und Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler.
3. ...
4. Die Erziehungsberechtigten bestätigen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme.