Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
411.102 CH-SH

§ 24 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Freiwillige Repetition

Promotion - Sekundarstufe I - Gesamtbeurteilung und Beförderung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (39 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 24 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Freiwillige Repetition

1. Die freiwillige Repetition einer Klasse ist nur in besonderen Fällen möglich. Die Schulbehörde bzw. Schulleitung entscheidet über ein entsprechendes Gesuch der Erziehungsberechtigten aufgrund einer Empfehlung des Klassenlehrers bzw. der Klassenlehrerin (§ 15 Schuldekret).

← § 21 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I Geltungsbereich § 24a Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →