411.102
CH-SH
§ 24 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Freiwillige Repetition
Promotion - Sekundarstufe I - Gesamtbeurteilung und Beförderung
§ 24 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Freiwillige Repetition
1. Die freiwillige Repetition einer Klasse ist nur in besonderen Fällen möglich. Die Schulbehörde bzw. Schulleitung entscheidet über ein entsprechendes Gesuch der Erziehungsberechtigten aufgrund einer Empfehlung des Klassenlehrers bzw. der Klassenlehrerin (§ 15 Schuldekret).