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§ 2 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I - Primarschuleintritt

Allgemeines und Beginn der Schulpflicht
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§ 2 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I · Primarschuleintritt

1. Der Primarschuleintritt erfolgt in der Regel nach dem Besuch von zwei Kindergartenjahren.

2. Kindern, die ein Jahr einen öffentlichen Kindergarten besucht haben, kann die Schulbehörde bzw. Schulleitung auf Gesuch der Erziehungsberechtigten den vorzeitigen Eintritt in die Primarschule gestatten, wenn die Schulreife des Kindes durch die Abteilung Schulische Abklärung und Beratung, durch die Kindergärtnerin bzw. den Kindergärtner und eine Ärztin bzw. einen Arzt vor dem Unterrichtsbeginn der 1. Primarklasse festgestellt worden ist. Halten die Erziehungsberechtigten trotz fehlender Zustimmung der Kindergärtnerin bzw. des Kindergärtners oder der Ärztin bzw. des Arztes an ihrem Gesuch fest, darf ein vorzeitiger Schuleintritt nur bewilligt werden, wenn die Schulreife durch die Abteilung Schulische Abklärung und Beratung festgestellt worden ist.

2bis Der vorzeitige Schuleintritt erfolgt in jedem Fall provisorisch. Nach einer Frist von 12 Wochen erfolgt eine Standortbestimmung aufgrund einer prognostischen Gesamtbeurteilung. Erfüllt das Kind danach die Bedingungen nicht oder erweist es sich als sozial oder in anderer Beziehung noch nicht schulreif, wird es in den Kindergarten versetzt.

2ter Die Gesamtbeurteilung setzt sich aus der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz zusammen. Zuständig für die Gesamtbeurteilung sind die Klassenlehrperson und die das Kind unterrichtenden Lehrpersonen.

3. Die Schulbehörde bzw. Schulleitung kann, auf begründetes Gesuch der Erziehungsberechtigten, den Eintritt in die Primarschule um ein Jahr aufschieben. Nach Eintritt in die Primarschule ist, auf begründeten Antrag der Lehrperson oder der Erziehungsberechtigten, bis zum Ende des ersten Schulquartals ein Aufschub möglich.

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