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411.101 CH-SH

§ 8a Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen des Kantons Schaffhausen - Entlassung aus der Schulpflicht

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§ 8a Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen des Kantons Schaffhausen · Entlassung aus der Schulpflicht

1. Auf Gesuch der Erziehungsberechtigten entscheidet der Erziehungsrat, ob ein Schüler freiwillig aus der Schulpflicht entlassen werden kann, weil der weitere Verbleib in der Schule eine übertriebene Härte bedeuten würde.

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