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§ 9 Verordnung über den Betrieb und das Behandlungsangebot der Schulzahnklinik

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§ 9 Verordnung über den Betrieb und das Behandlungsangebot der Schulzahnklinik

1. Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1994 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen 2) und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

2. Sie ersetzt das Reglement der Schulzahnklinik des Kantons Schaffhausen vom 10. Februar 1970.

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