Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
410.621 CH-SH

§ 4 Verordnung über den Betrieb und das Behandlungsangebot der Schulzahnklinik

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Verordnung über den Betrieb und das Behandlungsangebot der Schulzahnklinik

1. In der Schulzahnklinik können, neben den in § 2 genannten Schulkindern, auch die Schüler und Schülerinnen der untersten Klasse der Kantonsschule untersucht und behandelt werden, sofern sie sich freiwillig melden.

← § 3 Verordnung über den Betrieb und das Behandlungsangebot der Schulzahnklinik Kanton Schaffhausen 410.621 § 5 Verordnung über den Betrieb und das Behandlungsangebot der Schulzahnklinik →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →