410.621
CH-SH
§ 1 Verordnung über den Betrieb und das Behandlungsangebot der Schulzahnklinik
§ 1 Verordnung über den Betrieb und das Behandlungsangebot der Schulzahnklinik
1. Die Kariesprophylaxe ist ein integrierender Bestandteil des schulzahnärztlichen Dienstes. Zahnpflegehelfer und Zahnpflegehelferinnen unterstützen die Schulzahnärzte und Schulzahnärztinnen in allen prophylaktischen Massnahmen. Ihr Aufgabenbereich wird in einem Pflichtenheft festgelegt.