Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
410.620 CH-SH

§ 3 Dekret über die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an die Behandlungskosten der Schulzahnklinik

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Dekret über die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an die Behandlungskosten der Schulzahnklinik

1. Die Höhe der Beiträge des Kantons gem. § 1 und § 2 gilt auch dann, wenn die Schulzahnklinik aus organisatorischen oder anderen zwingenden Gründen Behandlungen durch private Zahnärzte oder Spezialisten zum jeweils gültigen Schulzahnpflegetarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft ausführen lässt.

← § 2 Dekret über die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an die Behandlungskosten der Schulzahnklinik Kanton Schaffhausen 410.620 § 4 Dekret über die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an die Behandlungskosten der Schulzahnklinik →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →