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410.530 CH-SH

Kanton Schaffhausen 410.530

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Dem Kauf des Schützenhauses Birch (Wohnhaus und Wirtschaft) und des auf GB Nr. 1897 im Baurecht erstellten gastgewerblichen Ausbildungszentrums Birch als Ausbildungszentrum des Berufsbildungszentrums Schaffhausen für die Gastroberufe wird zugestimmt. Es wird hierfür ein Kredit von Fr. 1'355'000.00 bewilligt.

2. Der Kanton Schaffhausen tritt als Baurechtsnehmer in den Baurechtsvertrag mit der Stadt Schaffhausen vom 16. Dezember 1988 (mit Änderungsnachtrag vom 9. Oktober 1997) betreffend GB Nr. 1897 ein.

3. Für die notwendigen Anpassungen der beiden Bauten zwecks Nutzung als Schulungsräumlichkeiten wird ein Kredit von Fr. 645'000.00 bewilligt. Dieser Kredit beruht auf der Kostenbasis vom 1. April 2006. Er wird den bis zur Fertigstellung der Bauten veränderten Kosten gemäss Zürcher Baukostenindex angepasst.

1. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

2. Er tritt am Tag des Ablaufs der Referendumsfrist oder mit seiner Annahme in der Volksabstimmung in Kraft.

3. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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