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§ 8 Verordnung über die Subventionierung von Schulbauten - Auszahlung des Subventionsbeitrags

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§ 8 Verordnung über die Subventionierung von Schulbauten · Auszahlung des Subventionsbeitrags

1. Das Erziehungsdepartement beantragt dem Regierungsrat die Auszahlung des Subventionsbeitrags.

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