§ 4 Verordnung über die Subventionierung von Schulbauten - Einreichung des Subventionsgesuchs
§ 4 Verordnung über die Subventionierung von Schulbauten · Einreichung des Subventionsgesuchs
1. Der Gemeinderat hat das Subventionsgesuch mindestens drei Monate vor Baubeginn dem Erziehungsdepartement einzureichen.
2. Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Subventionsgesuch einzureichen
a) Schülerzahlen bzw. Schülerfortschreibung als Grundlage für das Raumprogramm
b) Pädagogische Überlegungen zum Neu-, Aus- bzw. Umbau
c) Raumprogramm neuer und allfällig bestehender Räumlichkeiten
d) Detaillierter Baubeschrieb
e) Von der Gemeinde genehmigte Baupläne
f) Detaillierter Kostenvoranschlag
g) Finanzierungsplan
h) Allfällige Beschlüsse der Einwohnergemeinde(n)
i) Beschluss des Erziehungsrates zur Vorprüfung
j) Angaben zu allfälligen Überarbeitungspunkten oder Projektänderungen aus der Vorprüfung
3. Im Gesuch sind sämtliche nicht subventionsberechtigten Aufwendungen separat auszuweisen.