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§ 1 Verordnung über die Subventionierung von Schulbauten - Subventionsberechtigte Aufwendungen

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§ 1 Verordnung über die Subventionierung von Schulbauten · Subventionsberechtigte Aufwendungen

1. Bei Neubauten sind die im Baukostenplan (BKP) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung aufgeführten Baukosten sämtlicher schulisch genutzter Räumlichkeiten und Plätze subventionsberechtigt.

2. Bei Aus- oder Umbauten sind diejenigen Baukosten subventionsberechtigt, welche wertvermehrend sind oder deren Infrastrukturanteil einem Neubau entspricht.

3. Nicht subventionsberechtigt im Sinne von Art. 2 lit. a und c des Subventionsgesetzes sind

a) sämtliche Bauten und Plätze, welche mehrheitlich ausserschulisch genutzt werden

b) sämtliche werterhaltende Bauten und Plätze sowie Instandhaltungskosten

Subventionsberechtigte Aufwendungen § 2 Verordnung über die Subventionierung von Schulbauten →

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