410.511
CH-SH
§ 1 Verordnung über die Subventionierung von Schulbauten - Subventionsberechtigte Aufwendungen
§ 1 Verordnung über die Subventionierung von Schulbauten · Subventionsberechtigte Aufwendungen
1. Bei Neubauten sind die im Baukostenplan (BKP) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung aufgeführten Baukosten sämtlicher schulisch genutzter Räumlichkeiten und Plätze subventionsberechtigt.
2. Bei Aus- oder Umbauten sind diejenigen Baukosten subventionsberechtigt, welche wertvermehrend sind oder deren Infrastrukturanteil einem Neubau entspricht.
3. Nicht subventionsberechtigt im Sinne von Art. 2 lit. a und c des Subventionsgesetzes sind
a) sämtliche Bauten und Plätze, welche mehrheitlich ausserschulisch genutzt werden
b) sämtliche werterhaltende Bauten und Plätze sowie Instandhaltungskosten