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410.413 CH-SH

§ 9 Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen - Zusammensetzung der Weiterbildungskommission

Organisation
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§ 9 Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen · Zusammensetzung der Weiterbildungskommission

1. Die Weiterbildungskommission setzt sich wie folgt zusammen

a) * der Prorektor bzw. die Prorektorin Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen

b) je ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des Schulinspektorats, der Grundausbildung und der Informatik

c) * je ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des Kindergartens, der Sonderklassen und der Schaffhauser Sonderschulen, des handwerklichen Gestaltens sowie des Konsums und Haushalts

d) je zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen der Primar- und Orientierungsschule

2. Bei wesentlichen Änderungen der Weiterbildung kann eine Vertretung des Vereins der Lehrerinnen und Lehrer Schaffhausen (LSH) eingeladen werden.

3. Der Prorektor bzw. die Prorektorin Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen präsidiert die Weiterbildungskommission. Diese konstituiert sich im Übrigen selbst.

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