410.413
CH-SH
§ 8 Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen - Organe
Organisation
§ 8 Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen · Organe
1. Die Organe der Lehrerweiterbildung sind
a) die Weiterbildungskommission
b) * das Prorektorat Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen