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§ 7 Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen - Weiterbildungsarten

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§ 7 Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen · Weiterbildungsarten

1. Im Wesentlichen umfasst das Angebot des Erziehungsdepartements

a) Kurse zur individuellen Weiterbildung

b) schulinterne Lehrerweiterbildung

c) Veranstaltungen im Rahmen der Berufseinführung

d) Intensivweiterbildung gemäss entsprechender Verordnung[1]

e) Weiterbildung für Kursleiterinnen und -leiter

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