Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
410.409 CH-SH

§ 8 Verordnung betreffend die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen - Neu angestellte Lehrpersonen und Wiedereinsteigende

Praktische Umsetzung der Beurteilung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Verordnung betreffend die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen · Neu angestellte Lehrpersonen und Wiedereinsteigende

1. Mit Zweijahresvertrag neu angestellte Lehrpersonen werden von der Schulbehörde bzw. Schulleitung im Laufe der Vertragsdauer beurteilt. Der Schulinspektor bzw. die Schulinspektorin erstellt im Laufe des zweiten Anstellungsjahres zuhanden der Schulbehörde bzw. Schulleitung einen Bericht.

2. Eine Weiterbeschäftigung ist nur nach einer Beurteilung mit Auswirkung gemäss § 5 lit. a dieser Verordnung möglich.

← § 7 Verordnung betreffend die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen Geltungsbereich § 9 Verordnung betreffend die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →