410.409
CH-SH
§ 7 Verordnung betreffend die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen - Art der Zusammenarbeit
Praktische Umsetzung der Beurteilung
§ 7 Verordnung betreffend die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen · Art der Zusammenarbeit
1. Über die Art der Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Lehrpersonen entscheiden die Schulbehörden bzw. die Schulleitung und die zuständigen Schulinspektoren und Schulinspektorinnen gemeinsam.