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§ 7 Verordnung betreffend die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen - Art der Zusammenarbeit

Praktische Umsetzung der Beurteilung
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§ 7 Verordnung betreffend die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen · Art der Zusammenarbeit

1. Über die Art der Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Lehrpersonen entscheiden die Schulbehörden bzw. die Schulleitung und die zuständigen Schulinspektoren und Schulinspektorinnen gemeinsam.

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