Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
410.409 CH-SH

§ 4 Verordnung betreffend die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen - Regelung der Beurteilung

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Verordnung betreffend die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen · Regelung der Beurteilung

1. Lehrpersonen mit einem Wochenpensum von wenigstens zwölf Lektionen (Konferenzpflicht) werden regelmässig besucht und anlässlich eines Gesprächs beurteilt.

2. Bei nicht konferenzpflichtigen Lehrpersonen wird die Beurteilung durch die Schulbehörde bzw. Schulleitung geregelt.

← § 3 Verordnung betreffend die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen Geltungsbereich § 5 Verordnung betreffend die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →