410.404
CH-SH
§ 6 Verordnung des Erziehungsrates über die Zusatzausbildung von Primarlehrpersonen zu Lehrpersonen der Sekundarstufe I - Inkrafttreten
§ 6 Verordnung des Erziehungsrates über die Zusatzausbildung von Primarlehrpersonen zu Lehrpersonen der Sekundarstufe I · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
2. Sie ersetzt die Verordnung des Erziehungsrates über die Zusatzausbildung von Primar- zu Reallehrpersonen und den Erwerb des entsprechenden Ausweises vom 26. März 1992.
3. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.