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§ 6 Verordnung des Erziehungsrates über die Zusatzausbildung von Primarlehrpersonen zu Lehrpersonen der Sekundarstufe I - Inkrafttreten

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§ 6 Verordnung des Erziehungsrates über die Zusatzausbildung von Primarlehrpersonen zu Lehrpersonen der Sekundarstufe I · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

2. Sie ersetzt die Verordnung des Erziehungsrates über die Zusatzausbildung von Primar- zu Reallehrpersonen und den Erwerb des entsprechenden Ausweises vom 26. März 1992.

3. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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