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§ 1 Verordnung des Erziehungsrates über die Zusatzausbildung von Primarlehrpersonen zu Lehrpersonen der Sekundarstufe I - Zweck

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§ 1 Verordnung des Erziehungsrates über die Zusatzausbildung von Primarlehrpersonen zu Lehrpersonen der Sekundarstufe I · Zweck

1. Diese Verordnung ermöglicht zwecks Behebung des Mangels von Lehrpersonen der Sekundarstufe I im Kanton Schaffhausen denjenigen Primarlehrpersonen, welche über keine Ausbildung als Lehrperson der Sekundarstufe I verfügen, durch eine Zusatzausbildung eine kantonale Unterrichtsberechtigung für die Sekundarstufe I zu erlangen.

Zweck § 2 Verordnung des Erziehungsrates über die Zusatzausbildung von Primarlehrpersonen zu Lehrpersonen der Sekundarstufe I →

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