410.404
CH-SH
§ 1 Verordnung des Erziehungsrates über die Zusatzausbildung von Primarlehrpersonen zu Lehrpersonen der Sekundarstufe I - Zweck
§ 1 Verordnung des Erziehungsrates über die Zusatzausbildung von Primarlehrpersonen zu Lehrpersonen der Sekundarstufe I · Zweck
1. Diese Verordnung ermöglicht zwecks Behebung des Mangels von Lehrpersonen der Sekundarstufe I im Kanton Schaffhausen denjenigen Primarlehrpersonen, welche über keine Ausbildung als Lehrperson der Sekundarstufe I verfügen, durch eine Zusatzausbildung eine kantonale Unterrichtsberechtigung für die Sekundarstufe I zu erlangen.