410.301
CH-SH
§ 8 Geschäftsordnung des Erziehungsrates des Kantons Schaffhausen - Beschlussfähigkeit
Sitzungen
§ 8 Geschäftsordnung des Erziehungsrates des Kantons Schaffhausen · Beschlussfähigkeit
1. Der Erziehungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist.