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§ 8 Geschäftsordnung des Erziehungsrates des Kantons Schaffhausen - Beschlussfähigkeit

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§ 8 Geschäftsordnung des Erziehungsrates des Kantons Schaffhausen · Beschlussfähigkeit

1. Der Erziehungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist.

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