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§ 4 Geschäftsordnung des Erziehungsrates des Kantons Schaffhausen - Traktandenliste

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§ 4 Geschäftsordnung des Erziehungsrates des Kantons Schaffhausen · Traktandenliste

1. Die Einladung hat die Liste der verhandlungsbereiten Geschäfte zu enthalten.

2. Soweit möglich sind den Ratsmitgliedern mit der Einladung wichtige Unterlagen (Eingaben, Berichte usw.), die Gegenstand eines Traktandums bilden, in Kopie zuzustellen.

3. Geschäfte, die nicht auf der Traktandenliste stehen, können behandelt werden, sofern die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder es beschliesst.

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